AGB

Durch eine Objektanfrage bestätigen Sie diese Vereinbarung und die Anerkennung der Maklerprovision:

Wenn durch die Maklertätigkeit; d.h. dem Nachweis oder der Besichtigung eines Objektes ein Kaufvertrag zustande kommt, entsteht mit Abschluss des gültigen Kaufvertrages mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner ein Provisionsanspruch für Immobilien am Balaton. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Die Käuferprovision beträgt:

bei Immobilien mit einem Verkaufspreis bis einschl. 50.000 Euro:  pauschal 2.500 Euro *

bei Immobilien mit einem Verkaufspreis von 50.000 bis 78.000 Euro:  pauschal 3.500 Euro *

bei Immobilien mit einem Verkaufspreis über 78.000 Euro bis 200.000 Euro 4,5 % der Kaufsumme *

bei Immobilien mit einem Verkaufspreis über 200.000 Euro 4,0 % der Kaufsumme *

 * falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist oder im Expose keine anderen Provisionskosten aufgeführt sind 

Weiterhin gilt als vereinbart:

  1. Die Provisionsforderung ist mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Kunden an den Verkäufer (wie z. B. Ablöse für Einrichtungen, Möbel usw.) Der Provisionsanspruch des Maklers wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt. Bei einem nachträglichen Entfallen des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages, etwa in Folge einverständlicher Aufhebung des Kaufvertrags, nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung oder Rücktritt, bleibt der Provisionsanspruch erhalten.
  2. Ein Provisionsanspruch gegenüber dem Kunden entsteht auch dann, wenn der Kunde den erhaltenen Nachweis einer Immobilie an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt oder falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft. Das Angebot ist nur für den Kunden bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt.
  3. Immobilien am Balaton ist für beide Seiten des beabsichtigten Kaufes/Verkaufes provisionspflichtig tätig. Die Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu Unparteilichkeit. Beide Parteien bezahlen Provision in gleicher Höhe.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen. Immobilien am Balatonhat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Kopie des Kaufvertrages.
  5. Alle Angaben des Maklers erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und den uns erteilten Informationen des Eigentümers. Die Objektbeschreibungen wurden aufgrund der Angaben der Verkäufer erstellt. Deshalb kann für deren Richtigkeit keine Haftung seitens Immobilien am Balaton übernommen werden.
  6. Dieser Vertrag ist für 6 Monate fest abgeschlossen und ist während dieses Zeitraums ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Er verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt.
  7. Datenschutz: Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an den Verkäufer übermittelt. Nicht mehr erforderliche Daten werden gelöscht.
  8. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.
  9. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen nach Unterschrift ohne Angabe von Gründen durch Brief, Fax oder E-Mail an den Makler zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Hat der Makler seine Leistung bereits erbracht und der Auftraggeber widerruft, steht dem Makler grundsätzlich der volle Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, von dem Widerrufsrecht Kenntnis genommen zu haben.
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